GrundsteuerDigital -Cloud Nachfrage

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Ich beziehe mich auf die Beiträge zur Datev-Claud und habe diegleiche Nachfrage wie der Kollege.
"Sofern nach einem Jahr kein neues Paket (mind. 120€) gebucht wird, werden die Daten bzw. das ganze Konto gelöscht? Sprich: will man Bescheide über die noch gar nicht entwickelte Bescheidprüfung von fino prüfen, muss mind. das 120€ Paket gebucht sein, bzw. allein für die Datenspeicherung nach dem 1. Laufzeitjahr? 

Ich darf anmerken, dass ich finde, das das Portal mit allen Funktionen für die im aktuellen (teuer bezahlten) Zeitraum erstellten Fälle nutzbar bleiben sollte."

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chris607

Vielen Dank für das Aufgreifen meines Beitrags (GrundsteuerDigital Cloud / GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de))

@grundsteuer-digital: ist das so Vorgesehen? Das Vorgehen finde ich "nicht so toll", die ausbleibende Reaktion spricht m. E. Bände.

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GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Doecker,


Vielen Dank für Ihre Anregungen.

Bei den 120,- EUR handelt es sich um einen Mindestumsatz. Sofern einzelne Deklarationen anfallen, werden diese selbstverständlich angerechnet. Wir haben bisher, auch von unabhängigen Stellen, sehr positive Rückmeldungen auf unser flexibles und transparentes Preismodell erhalten.

In welcher Form die Bescheide seitens der Finanzverwaltungen zur Verfügung gestellt werden, ist bisher noch nicht klar. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass auf dieser Grundlage noch keine Prüfung programmiert werden kann.

Über unsere Roadmap informieren wir, welches Feature für welchen Zeitraum geplant ist, und werden dies auch zum Thema Bescheidprüfung so fortführen.

Herzliche Grüße

Ihr GrundsteuerDigital Team

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kuno friedrich

Auch ich habe ein Paket gebucht.

So wie ich die Antwort lese, ist ein wesentlicher Aspekt der Frage von Fr. Andrea Doeker nicht beantwortet, der auch mich interessiert:


Wenn man nach 1 Jahr auf die Version mit dem Mindestumsatz umsteigt, bleiben dann die Dokumente etc. die man angelegt hat erhalten oder werden die Dokumente gelöscht?

Für mich stellt sich diese Frage hauptsächlich im Zusammenhang mit DATEV DMS bzw. wann die Daten spätestens in DATEV DMS zur Wahrung der beruflichen Aufbewahrungspflicht und Nachweispflichten in DATEV DMS übernommen werden müssen oder ob die Cloud von GrundsteuerDIGITAL als separates revisionssicheres Archivprogramm genutzt werden kann. Ich gehe davon aus, dass nicht alle Kollegen DATEV DMS benutzen.

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GrundsteuerDigital

Hallo Herr Friedrich,

solange Sie mit uns ein Vertragsverhältnis haben, werden wir natürlich sämtliche Daten & Dokumente sichern und bereitstellen - egal in welchem Paket.

Beste Grüße

- Ihr GrundsteuerDigital Team -