Eigentumsverhältnis bei Eigentumswohnungen
Bei meinem Sachverhalt geht es um eine Eigentumswohnung ohne eigene Nutzung (Rheinland-Pfalz)
Was trage ich bei Angaben zu Eigentumsverhältnis ein - Alleineigentümer oder Bruchteilsgemeinschaft?
Bei Bruchteilsgemeinschaft wird dann aber verlangt dass man eine Gemeinschaft und mindestens einen weiteren Eigentümer einträgt.
Wie gehe ich da richtig vor?
Wenn Ihnen die Eigentumswohnung alleine gehört und Sie auch als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dann müssen Sie "Alleineigentümer" wählen.