Eigentumsverhältnis bei Eigentumswohnungen

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Bei meinem Sachverhalt geht es um eine Eigentumswohnung ohne eigene Nutzung (Rheinland-Pfalz)

Was trage ich bei Angaben zu Eigentumsverhältnis ein - Alleineigentümer oder Bruchteilsgemeinschaft?
Bei Bruchteilsgemeinschaft wird dann aber verlangt dass man eine Gemeinschaft und mindestens einen weiteren Eigentümer einträgt.

Wie gehe ich da richtig vor?



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christensen

Wenn Ihnen die Eigentumswohnung alleine gehört und Sie auch als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dann müssen Sie "Alleineigentümer" wählen.

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hagen gernhardt

Alleiniger Eigentümer einer Eigentumswohnung, alles ganz normal anlegen und dann unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) zur Wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil angeben wie viel es ist: zum Beispiel Zähler 135, Nenne 1000