Feststellungsformular ausdrucken.

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Kann ich die Formular für die Feststellungerklärung ausdrucken, damit ich diese an den Mandanten schicken kann?

Avatar
GrundsteuerDigital

Wir verweisen an der Stelle auf https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/644-fehlende-unterschriftszeile-freizeichnungsdokument-niedersachsen?page=3 und https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/287-freizeichnungsdokument-wird-lediglich-als-entwurf-ausgegeben?

Das Freizeichnungsdokument wird von ELSTER/ERiC erzeugt und Fehler darin müssen von ELSTER behoben werden. Entsprechend haben wir die Kollegen dort informiert.

Wir markieren diesen Beitrag als "Kein Fehler", da es kein Fehler unserer Software ist.

Avatar
marc martin

Bei den Erklärungen für Niedersachsen fehlt die Unterschriftenzeile immer noch. Wurde bereits mehrfach angemerkt, passiert ist bisher nichts.

Avatar
aigner heinz

Der Zusatz ist auch bei meinen Erklärungen (Bayern) nicht vorhanden!

Avatar
jens dammann

Bei meinen Erklärungen (Niedersachsen) ist noch keine Unterschriftszeile auf dem Freizeichnungsdokument vorhanden!

Avatar
Markus Schön

So sehe ich es auch. Und der Entwurf hat auch eine Unterschriftszeile:

Avatar
Christian Ziegler

Na das macht ja Hoffnung. Zumindest ein bisschen am ende des Tunnels ;)

Avatar
Markus Schön

Hallo,

Da gerade meine erste schon länger bereitstehende Erklärung tatsächlich übermittelt wurde konnte ich was finden. Nach der Übermittlung taucht bei den Dokumenten ein Protokoll auf. Das hat nicht mehr den Vermerk "Entwurf" und kann m.E. problemlos dem Mandanten als Beleg zur Verfügung gestellt werden.

Damit sollte alles gelöst sein:

- Entwurf vor Freigabe zur ggf. manuellen Unterzeichnung

- Protokoll nach Übermittlung zur Dokumentation.

Also mir würde das so genügen.

Gruß Markus Schön

Avatar
Christian Ziegler
Quote from aigner heinz

Die Antwort geht leider an der Realität vorbei, denn der Mandant muß die Erklärung erst freizeichnen, bevor ich sie übermitteln darf. Es muß daher eine Möglichkeit vorgesehen werden, den Erklärungsdruck ohne Übermittlung anzustoßen und erst nach der Freizeichnung die Übermittlung vorzunehmen.

Bitte nochmals klären!

Das ist ansich richtig. Aus Gründen der Abkürzung des Vorgangs haben wir die Ermächtigung zur Übermittlung bereits im Auftrag vereinbart. Demnach muss er die Möglichkeit zur Prüfung haben, richtig, deswegen Übermittlungsprotokoll und vollständiges Formular!

Avatar
Christian Ziegler
Quote from susanne rupprecht

Unter Feststellungserklärungen, Mandantenfreigabe => ElSter-Prüfung/ Freizeichnungsdokument

Wenn die Elster-Übertragung erfolgreich war, bekommt man ein Übermittlungsprotokoll.

Das eignet sich denke ich ganz gut als Ausdruck für den Mandaten.

Leider steht hier *** ENTWURF *** auf dem Dokument. Ich denke der Mandant möchte da eher für die Erledigung einen Nachweis Typ "Übermittlungsprotokoll" oder das Formular. Ich finde es nicht schön dem Mandanten eine Rechnung mit einer nicht abgeschossenen Leistung mitzuschicken. Wenn wir ihn anschreiben dann wenn der Job erledigt ist - und das wirkt bei einem Entwurf nicht so.