Feststellungsformular ausdrucken.

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Kann ich die Formular für die Feststellungerklärung ausdrucken, damit ich diese an den Mandanten schicken kann?

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Christian Schmidt

Man kann sich das "Freizeichnungsdokument" ausdrucken und die Steuerberechnung. Da stehen die Angaben jeweils drauf. 

Die Darstellung ist gewöhnungsbedürftig und entspricht nicht dem amtlichen Formular. 

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susanne rupprecht

Es wäre schon gut, wenn man das Formular ausdrucken könnte.

Ich möchte meinen Mandanten nach der Elsterübermittlung gerne einen Ausdruck des Formular mit Berechnung an die Hand geben und nicht ein Freizeichnungsdokument, auf dem überall Entwurf steht.

Hier sollte bitte schnell eine Druckmöglichkeit geschaffen werden.

Vielen Dank im Voraus! 

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Markus Schön
Quote from Christian Schmidt

Man kann sich das "Freizeichnungsdokument" ausdrucken und die Steuerberechnung. Da stehen die Angaben jeweils drauf. 

Die Darstellung ist gewöhnungsbedürftig und entspricht nicht dem amtlichen Formular. 

Wo findet man denn den Druck des Freizeichnungsdokumentes? Ich hab schon gesucht, aber nichts gefunden....


Gruß Markus Schön

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heilemi

Ich finde, dieses Formular ist ein Muss! Wir versenden ja bei den Steuererklärungen sowohl Freizeichnungsdokument als auch die eigentliche EStE (das erwähnte Formular) zusammen. 

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aigner heinz

Es gibt genügend Mandanten, die ich nicht über das Mandantenportal erreichen kann. Für diesen Fall ist es unumgänglich, die Feststellungserklärung und Steuerberechnung im Entwurf den Mandanten zur Verfügung stellen zu können. Leider finde ich zwar das Freizeichnungsdokument (allerdings ohne Unterschriftszeile) und auch kein Anschreiben dazu

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susanne rupprecht
Quote from Markus Schön

Wo findet man denn den Druck des Freizeichnungsdokumentes? Ich hab schon gesucht, aber nichts gefunden....


Gruß Markus Schön

Unter Feststellungserklärungen, Mandantenfreigabe => ElSter-Prüfung/ Freizeichnungsdokument

Wenn die Elster-Übertragung erfolgreich war, bekommt man ein Übermittlungsprotokoll.

Das eignet sich denke ich ganz gut als Ausdruck für den Mandaten.

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aigner heinz

Die Antwort geht leider an der Realität vorbei, denn der Mandant muß die Erklärung erst freizeichnen, bevor ich sie übermitteln darf. Es muß daher eine Möglichkeit vorgesehen werden, den Erklärungsdruck ohne Übermittlung anzustoßen und erst nach der Freizeichnung die Übermittlung vorzunehmen.

Bitte nochmals klären!

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Markus Schön
Quote from susanne rupprecht

Unter Feststellungserklärungen, Mandantenfreigabe => ElSter-Prüfung/ Freizeichnungsdokument

Wenn die Elster-Übertragung erfolgreich war, bekommt man ein Übermittlungsprotokoll.

Das eignet sich denke ich ganz gut als Ausdruck für den Mandaten.

Super, Danke für die Antwort. Den Link da unten hatte ich nicht gefunden..

(Warum gibt man einem Daumen nach unten wenn mir hilfreich auf meine Frage geantwortet wird????)

Und ausdrucken kann man da problemlos ohne für die Übermittlung frei zu geben.

Realität wäre das Ding per Mail an den Mandanten, der schickt es unterschrieben zurück und dann Klickt man auf Mandantenfreigabe liegt vor. Wo ist da das Problem? 

Gruß Markus Schön

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Christian Ziegler
Quote from susanne rupprecht

Unter Feststellungserklärungen, Mandantenfreigabe => ElSter-Prüfung/ Freizeichnungsdokument

Wenn die Elster-Übertragung erfolgreich war, bekommt man ein Übermittlungsprotokoll.

Das eignet sich denke ich ganz gut als Ausdruck für den Mandaten.

Leider steht hier *** ENTWURF *** auf dem Dokument. Ich denke der Mandant möchte da eher für die Erledigung einen Nachweis Typ "Übermittlungsprotokoll" oder das Formular. Ich finde es nicht schön dem Mandanten eine Rechnung mit einer nicht abgeschossenen Leistung mitzuschicken. Wenn wir ihn anschreiben dann wenn der Job erledigt ist - und das wirkt bei einem Entwurf nicht so.

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Christian Ziegler
Quote from aigner heinz

Die Antwort geht leider an der Realität vorbei, denn der Mandant muß die Erklärung erst freizeichnen, bevor ich sie übermitteln darf. Es muß daher eine Möglichkeit vorgesehen werden, den Erklärungsdruck ohne Übermittlung anzustoßen und erst nach der Freizeichnung die Übermittlung vorzunehmen.

Bitte nochmals klären!

Das ist ansich richtig. Aus Gründen der Abkürzung des Vorgangs haben wir die Ermächtigung zur Übermittlung bereits im Auftrag vereinbart. Demnach muss er die Möglichkeit zur Prüfung haben, richtig, deswegen Übermittlungsprotokoll und vollständiges Formular!