Eigentumsverhältnisse - Eigentümer Mutter und Sohn
Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen zur Angabe der Eigentumsverhältnisse.
Wenn Mutter und Sohn je 50% besitzen sprechen wir hier dann von einer Grundstücksgemeinschaft ausschließlich natürlichen Personen?
Was gebe ich dann bei dem Reiter Gemeinschaft und Namen der Gemeinschaft an?
Nach Nachfrage gibt es hier keinen offiziellen Gemeinschaftsnamen. Ich bekomme aber eine Fehlermeldung, wenn ich es frei lassen.
Ich hätte eine Frage in diesem Zusammenhang zum Vorerfassungsbogen:
Ist es richtig, dass im Reiter "Eigentümer" bei Anteil am "Grundstück Zähler / Nenner" bei Alleineigentümer die Angabe 51 für den Hauptvordruck einzutragen ist und somit bei Alleineigentümer der wirtschaftlichen Einheit immer 1/1?