Eigentumsverhältnisse - Eigentümer Mutter und Sohn

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Hallo zusammen,

ich habe ein Anliegen zur Angabe der Eigentumsverhältnisse.

Wenn Mutter und Sohn je 50% besitzen sprechen wir hier dann von einer Grundstücksgemeinschaft ausschließlich natürlichen Personen?

Was gebe ich dann bei dem Reiter Gemeinschaft und Namen der Gemeinschaft an? 

Nach Nachfrage gibt es hier keinen offiziellen Gemeinschaftsnamen. Ich bekomme aber eine Fehlermeldung, wenn ich es frei lassen.

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hagen gernhardt

Wenn es Mutter und Sohn sind und keine Grundstücksgemeinschaft besteht, müsste jeder von ihnen eine eigene Steuererklärung machen, in dem jeweils die Eigentumsverhältnisse mit 1/2 angegeben werden. Wären sie verheiratet, was ich nicht hoffe, würde es für einen reichen (in der Regel dem Ehemann).

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alina wiebe

Na super. und bei Eigentumsverhältnissen wird dann Alleineigentum natürliche Person mit je 1/3 angegeben? und am Ende drei Erklärungen für das gleiche Grundstück . korrekt? 

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hagen gernhardt

Wenn es zwei Personen sind mit 1/2. Dann zwei Erklärungen, richtig.

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Wolfgang Bischoff

Leider muß ich hier widersprechen. Es ist eine Erklärung einzureichen. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Bruchteilsgemeinschaft. 

Alles Wichtige zum Hauptvordruck (Grundsteuererklärung)


Wie sieht der Eintrag im Grundbuch genau aus?

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kai stasch

Ich hätte eine Frage in diesem Zusammenhang zum Vorerfassungsbogen:

Ist es richtig, dass im Reiter "Eigentümer" bei Anteil am "Grundstück Zähler / Nenner" bei Alleineigentümer die Angabe 51 für den Hauptvordruck einzutragen ist und somit bei Alleineigentümer der wirtschaftlichen Einheit immer 1/1?