Garage | eigenes separates Grundbuchblatt

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Fall Bayern: Die Wohnung steht auf einem eigenen Grundbuchblatt und die dazugehörigen Garagen (2 Stück) haben jeweils ein separates Grundbuchblatt erhalten. Die m² des Grundstücks ergeben sich aus dem Grundbuchblatt der Wohnung und auf den weiteren Grundbuchblättern für die Garagen nur die gesonderte Miteigentumsanteile für diese.


Variante 1: Ich gebe ein Grundstück ein, mit dem insgesamten Miteigentumsanteil. Ergebnis: Es fehlt die Angabe der gesonderten Grundbuchblätter.

Variante 2: Ich erfasse jedes Grundbuchblatt und jeden Miteigentumsanteil separat. Ergebnis: Im Elster-Formular wird die gesamte Grundstücksfläche mit dem 3fachen Wert angegeben.


Bitte um Hilfestellung.

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marcus ernstberger
Quote from Wolfgang Bischoff

Wenn die Garagen im Zusammenhang mit der Wohnung stehen und nicht größer als 50 m² als Fläche haben, sind diese nicht in der Erklärung zu erfassen. Die ETW ist "ganz normal" zu erfassen und zu erklären.

Bayern: Grundsteuer berechnen & Beispiele

Vielleicht doch noch mal zu Konkretisierung. Die Ausgangsfrage war nach meinem Verständnis in Bezug auf die Angabe der Grundstücksflächen einer Wohnung und zweier Garagenstellplätze mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen. Ist dann Ihre Ansicht, dass die beiden Grundstückflächen der Garagenstellplätze nicht in den "Angaben zum Grund und Boden" zu erklären sind? Dem würde ich widersprechen. 

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Wolfgang Bischoff
Quote from marcus ernstberger

Vielleicht doch noch mal zu Konkretisierung. Die Ausgangsfrage war nach meinem Verständnis in Bezug auf die Angabe der Grundstücksflächen einer Wohnung und zweier Garagenstellplätze mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen. Ist dann Ihre Ansicht, dass die beiden Grundstückflächen der Garagenstellplätze nicht in den "Angaben zum Grund und Boden" zu erklären sind? Dem würde ich widersprechen. 

Ja, wenn die Fläche unter 50 qm sind. Dann gehören diese nicht in die Erklärung.

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christensen
Quote from marcus ernstberger

Vielleicht doch noch mal zu Konkretisierung. Die Ausgangsfrage war nach meinem Verständnis in Bezug auf die Angabe der Grundstücksflächen einer Wohnung und zweier Garagenstellplätze mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen. Ist dann Ihre Ansicht, dass die beiden Grundstückflächen der Garagenstellplätze nicht in den "Angaben zum Grund und Boden" zu erklären sind? Dem würde ich widersprechen. 

Dem widersprechen Sie zu recht, da natürlich die Bodenfläche mit den Eigentumsanteilen hinzuzurechnen sind. Diese werden dann auch mit dem Bodenwert insgesamt berechnet.

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christensen

Die 50qm bezieht sich nur auf die Gebäudenutzfläche!! Diese wird deshalb nicht in die Berechnung der Gebäude einberechnet.

Der Grund und Bodenanteil der TG Ist der Bodenwertberechnung hinzuzurechnen,

Erfassung bei Flurstück also TG Eigentumsanteile und bei Gebäude keine Erfassung! 

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Konrad Stubbig

Ganz einfach:

Zur Grundstücksfläche kommt Garage dazu,

Zur Wohnfläche nichts dazu.

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marcus ernstberger

Ist jetzt zwar ein bisschen weit weg von der ursprünglichen Frage nach der Bodenfläche ... 

in Bayern will man aber die Garage unter 50 qm doch auch bei den Gebäudeflächen angegeben haben, wenn unter 50 qm dann halt mit 0. Das war auch das Thema in dem Link.

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/180-bayern-eingabe-von-garagen-und-nebengebaude-mit-0-m2-nutzflache-nicht-moglich

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stephan karle

Die Ausfüllanleitung zur Anlage Grundstück (BayGrSt 2) gibt hierzu unter Nutzfläche von Garagen den Hinweis: "Die Fläche des Grund und Bodens ist immer vollständig bei der Flurstücksfläche in den Zeilen 4ff. zu berücksichtigen."