Berechnung Grundsteuerwert - Abrundung bei unbebauten Grundstücken

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M.E. ist auch bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert auf volle hundert Euro abzurunden (§ 230 BewG). In § 230 BewG heißt es "Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet."

In § 247 heißt es "Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ermittelt sich regelmäßig durch..."

Der Wert BRW x Fläche ist demnach der Grundsteuerwert, der nach § 230 BewG noch abzurunden ist. 

In der Berechnung unbebauter Grundstücke wird dies jedoch aktuell nicht gemacht. 

Bitte prüfen Sie die Berechnung im Programm

Duplikate 5
Programm kann Flächen nicht richtig aufsummieren (Hessen)

Weshalb kann das Programm bei der Steuerberechnung Hessen mehrere Flächen nicht richtig aufsummieren und abrunden?

In angefügtem Fall von Wohnungseigentum mit Miteigentumsanteilen an 5 Flurstücken ergibt die Summe der 5 Teilflächen auf 2 Nachkommastellen gerundet 117,89. Bei der Grundstückserfassung wird 118 qm berechnet. Richtig wäre eine Abrundung auf 117 qm nach § 5 HGrStG. In der Steuerberechnung wird mit 113 qm gerechnet. Wieso? Selbst wenn man alle 5 Teilflächen auf ganze qm abrunden würde, ergäben sich 115 qm.

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Rundung bei Fläche Grundstück in Berechnung falsch und wieder falsch (Hessen)

Nach § 5 Abs. 6 HGrStG sind die Quadratmeter der Fläche für die Berechnung des Flächenbetrags in Hessen abzurunden. In meinem Fall sind es 200,5 qm (ein Flurstück mit 125qm und 1/2 Anteil an einem Flurstück mit 151 qm), also ist mit 200 qm zu rechnen. Bei den Daten zum erfassten Grundstück zeigt das Programm an, dass die Summe der Fläche 201 qm wäre. Richtig erfasst als Fläche sind 200 qm. In der Berechnungsliste gestern wurde mit 200,5 qm gerechnet, also falsch. Heute wird in der Berechnungsliste für das selbe Grundstück mit 201 qm gerechnet, also wieder falsch. Wieso können Sie nicht abrunden?

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Rundungsfehler Fläche des Grundstücks (Niedersachsen)

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Rechnerisch ergibt sich für die erste Zeile: 77,24 qm und die zweite Zeile 6,37 qm. Nach § 3 (5) GrStG-Ni sind die ermittelten Flächen von Grund und Boden (und Gebäuden) auf volle Quadratmeter nach unten zu runden. An dieser Stelle wäre es wünschenswert die im Hintergrund laufende Summierungsformel anzupassen, damit der Hinweis verschwindet.

 

Rundung bei Eigentumswohnungen (Baden-Württemberg)

Sachverhalt: 

Grundstück mit 1740 m², ein Anteil von 25/1.000 entfällt auf die Eigentumswohnung unseres Mandanten, rechnerisch also 43,5 m².

Gibt man 43m² ein erscheint eine Fehlermeldung, dass sich rechnerisch ein Anteil von 44m² ergibt. 

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Aufrundung in Baden-Württemberg oder handelt es sich um einen Programmfehler? 

Grundsätzlich würde man doch (zugunsten des Mandanten) immer abrunden?


Vielen Dank!

Rundung Miteigentumsanteil (Bayern)

Bei Miteigentum rundet die Software mehrmals:

  • die Miteigentumsanteile werden nach unten abgerundet
  • Die Summe der m² aller Miteigentumsanteile wird abgerundet

Aus dem Gesetz ergibt sich Folgendes:

  • Die für dieses Gesetz maßgeblichen Flächen von Grund und Boden sowie die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude sind jeweils auf volle Quadratmeter nach unten abzurunden.

Die Rundung der Summe der m² aller Miteigentumsanteile  ist für mich nachvollziehbar, die Abrundung der Miteigentumsanteile jedoch nicht.

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GrundsteuerDigital
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Elmar Sabel

Weiteres Probieren zeigt, dass das Programm eine andere Fläche bei der Steuerberechnung berechnet, wenn man als Miteigentumsanteil statt 5,2663/1000 den Bruch erweitert als 5266,3/100000 eingibt. Wie kann das sein?

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christensen
Quote from Elmar Sabel

Weiteres Probieren zeigt, dass das Programm eine andere Fläche bei der Steuerberechnung berechnet, wenn man als Miteigentumsanteil statt 5,2663/1000 den Bruch erweitert als 5266,3/100000 eingibt. Wie kann das sein?

bei der Erweiterung ist der Nenner zu klein. Hier müsste es richtig 1.000.000 heissen

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Elmar Sabel
Quote from christensen

bei der Erweiterung ist der Nenner zu klein. Hier müsste es richtig 1.000.000 heissen

Ja richtig, aber auch bei 5266,3/1000000 wurde eine andere Fläche angezeigt.

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christensen

Könnte es evtl. sein, dass bei der Berechnung die Kommastelle abgerundet wird?

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Elmar Sabel

Ja, so etwas vermutete ich. Aber das wäre ja falsch und muss von den Programmierern geändert werden. Zudem ist selbst bei maximal möglicher Erweiterung des Bruchs ist die Summe der Flächen noch 2 qm falsch, aber auch nur in der Steuerberechnung. Bei der Anlage des Grundstück wird einfach nur fehlerhaft nicht abgerundet.

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christensen

Die Aussage ist völlig korrekt und bedarf einer Änderung!