Neue AGB

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Am 28.07.2022 haben wir unsere AGB ergänzt. 


Die Anpassungen in den AGB betreffen inhaltlich die Aufnahme der Ziffern 6.1.2 und 6.2. Hier geht es um den Haftungsausschluss für die in Ziffer 6.1.1 (vormals nur 6.1) genannten Zusatzservices, die von Dritten Unternehmen über GrundsteuerDigital vermittelt werden.  

In Ziffer 6.1.2 erfolgt eine Klarstellung zur Vertragsbeziehung bei den Zusatzservices. 

Ziffer 6.2 schließt die Haftung für Schäden aus, die durch solche, von Dritten angebotenen, über GrundsteuerDigital lediglich vermittelten, Zusatzservices entstehen können. 

Hier gelangen Sie zu unseren AGB: 


https://grundsteuer-digital.de/agb-steuerberater/

Duplikate 2
Neue AGB´s für Fino ein Freibrief

Ich möchte nur gerne einen Satz aus den neuen ABG´s zitieren (ob der schon in den alten drin war kann ich nicht sagen) Diese werden uns gerade mit einem Klick ohne weitere Kommunikation "untergejubelt". 

§ 4 Mängel/Verfügbarkeit

4.1 MÄNGELANSPRÜCHE

Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von GrundsteuerDigital sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.


Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.


Ich deute das mal so. Die ganzen Fehler die jetzt auftauchen waren ja vorher aus der Entwicklung also vor dem Vertragsabschluss schon drin, deswegen keine Haftung - so lese ich das.


Fazit: Für das ganze Chaos, unsere Arbeit und Bugtracking, den ggf. dadurch aufgetretenen Schäden und Haftungen die ja bereits in der Software drin waren wird seitens des Betreibers niemand haften am Ende. Wie Frau Außenministerin immer so schön sagt -> WEGDUCKEN ! Mehr ist es dann doch nicht. 

Neue AGB für StB - wo sind die Änderungen?

Beim Einloggen wird man zum Abnicken neuer AGB aufgefordert. Leider sind die Änderungen nicht kenntlich gemacht, und die alten habe ich auf der Webseite nicht mehr finden können.

Weiß jemand, was sich geändert hat?

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r. weber

Zitat:

"Hier geht es um den Haftungsausschluss für die in Ziffer 6.1.1 (vormals nur 6.1) genannten Zusatzservices, die von Dritten Unternehmen über GrundsteuerDigital vermittelt werden."

Frage:

werden diese "Dritten Unternehmen" irgendwo explizit angegeben oder aufgelistet ?

Ich würde schon gerne wissen, welche "Dritten Unternehmen" mit den persönlichen vertraulichen Daten unserer Mandanten "hantieren"

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walter barth

das sehe ich ganz anders: die Leistungsbeschreibung ist definiert und muss eingehalten werden.

2. Leistungskatalog

GrundsteuerDigital ermöglicht Erfassung von Mandantenstammdaten, Erfassung von Grund-stücken/wirtschaftlichen Einheiten, welche den Mandanten zugeordnet werden, sowie die Er-stellung von Feststellungserklärungen/Grundsteuerdeklarationen, Berechnung der Neubewertung basierend auf dem jeweiligen Ländermodell, Plausibilitätsprüfung ggü. ELSTER Eric, Einholung und Erfassung von Mandantenfreigaben, Übertragung ELSTER Eric via fino taxtech GmbH und die Bescheidprüfung.

§4 der AGB's bezieht sich doch auf ein anderes Thema (eigene IT-Umgebung).....

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walter barth

Habe mir heute die Mühe gemacht, alt und neu zu vergleichen. Bei den Unternehmens-AGB's ist hier ein neuer Passus dazugekommen:

6.1.2 Werden die unter § 6.1.1 genannten Zusatzservices durch dritte Unternehmen angeboten und nur über GrundsteuerDigital vermittelt, schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen über die angebotenen Zusatzservices ab. Hierfür können gegebenenfalls andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Betreiber von GrundsteuerDigital tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler der von dritten Unternehmen über die Software angebotenen Zusatzservices auf.


schon sehr interessant !!

weitere konnte ich nicht entdecken

vG

WB

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mario pieczonka

Vielleicht sollte man sich eher um das Produkt kümmern?

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thomas franke

Ich habe in meiner langjährigen Praxis auch noch nie eine so schlecht programmierte Software erlebt.

Nachdem dieses Programm permanent von Haufe und der Datev beworben wird, hätte die Datev wenigstens mal Ihre Fachleute arbeiten lassen sollen und wie bei jedem anderen Steuerprogramm ein formularbasierte Eingabe - mit Formular - erstellen sollen. Jedes mal wenn ich mit dem Programm weiterarbeiten möchte taucht ein neuer Fehler auf, mal geht die Berechnung nicht, mal wird das AZ nicht akzeptiert. Auf meine vielen Mails und Telefonate hat sich trotz anderweitiger Beteuerungen niemals jemand zurückgemeldet. Die viele verschwendete Arbeit kann ich keinem meiner Mandaten in Rechnung stellen. Einfach nur traurig.

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Joachim Kuth
Quote from Lieven Steuerberater

ich habe die neuen AGBs auch nicht abgeklickt!

Aber der Passus steht auch in den AGBs vom 22.03.2022 drin.

Konnten Sie denn die Änderungen identifizieren? Ich hatte dazu hier auch schon eine Frage gestellt, die aber überraschenderweise von den "support agents" bislang nicht beantwortet wurde.

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Christian Ziegler

Man sollte mal einen Brief an den DATEV Vorstand schreiben welchen genossenschaftlichen Preis die DATEV für die 51% nicht funktionierendes Programm bezahlt hat. 


Denn...Das sind nicht nur unsere Gebühren was wir GD bezahlen sondern wird sich da ja auch in den DATEV Gebühren kalkulatorisch niederschlagen.

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marc martin

AGBs sind ebenso eine Katastrophe, wie das gesamte Programm. Immerhin ist bereits der Juli rum und die Software funktioniert auch bei den einfachsten Sachverhalten nicht zufriedenstellend. Mal abgesehen vom grundlegenden Handling - ein so umständlich und unübersichtlich zu bedienendes Programm habe ich tatsächlich noch nicht gesehen.

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Christian Ziegler

Das einzig gute wäre jetzt wohl noch eine Sonderkündigung zu haben wenn nicht zugestimmt wird und das sinkende Schiff noch zu verlassen, falls ein Schwenk noch möglich wäre.