Berücksichtigung von selbständigen Teilflächen (die nicht der Abzinsung unterliegen) bei der Berechnung des Grundsteuerwerts (Bundesmodell. NRW)
Anlage eines bebauten Grundstücks (Zweifamilienhaus). Das Gesamtgrundstück enthält bebaubare selbständige Teilflächen, die nach A257.4 AEBewGrSt nicht der Abzinsung und dem Umrechnungskoeffizienten unterliegen. Wie kann man diese selbständigen Teilflächen in die Berechnung einbeziehen.
Liebe Community,
vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Dieser wurde von uns umgesetzt und die selbstständigen Teilflächen werden bei der Berechnung des Grundsteuerwertes berücksichtigt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team