Berücksichtigung von selbständigen Teilflächen (die nicht der Abzinsung unterliegen) bei der Berechnung des Grundsteuerwerts (Bundesmodell. NRW)
Anlage eines bebauten Grundstücks (Zweifamilienhaus). Das Gesamtgrundstück enthält bebaubare selbständige Teilflächen, die nach A257.4 AEBewGrSt nicht der Abzinsung und dem Umrechnungskoeffizienten unterliegen. Wie kann man diese selbständigen Teilflächen in die Berechnung einbeziehen.
selbes Problem, wann ist mit einer Lösung zu rechnen?