Flurstücknummer von Berlin 5stellig

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Kann die 5 stellige Flurstücknummer einer Wohnung in Berlin nicht eingeben. Nimmt nur 3 Ziffern.

Grundbuchblattnummer ist weiterhin grau unterlegt und lässt sich nicht "befüllen".

Dieses Programm stresst jeden Tag und ist keine Hilfe-nur Probleme

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Sehr geehrte Frau Bermel,

vielen Dank für Ihre Beitrag.

Wie Ihnen bereits der User christensen mitgeteilt hat, trägt man die Flurstücksnummer nichts als ganzes ein. In unserem Tutorial erklären wir wie Sie die Daten aus dem Grundbuchauszug korrekt eintragen.

Das Thema Grundbuchblattnummer wurde in diesem Beitrag thematisiert. Schauen Sie gerne vorbei.

Wir hoffen Ihnen weiter geholfen zu haben.

Viele Grüße

Ihr GrundsteuerDigital-Team

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christensen

Wenn die Elsterprüfung grundsätzlich sagt, dass eingereicht werden kann und dieser Hinweis nur unterhalb erfolgt, können sie senden.


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gabriele bermel

Danke für die rasche Antwort. Allerdings erscheint bei der Elsterprüfung  ein Validierungsfehler: Angaben zur Flur fehlt. Was tun

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christensen

Flur brauchen Sie nicht zwingend anzugeben. Flurstücke reichen aus

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gabriele bermel

Sorry, ich meine natürlich die FLUR, die ist 5 stellig und wird so nicht angenommen.

Was mache ich??

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gabriele bermel

Hallo,

die Flurstücknummer ist sowohl im Kaufvertrag als auch im Grundbuch als 5stellige Zahl ohne  "Bruchstrich" angegeben. Deshalb mein Problem!

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Support-Agent 3
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Sehr geehrte Frau Bermel,

vielen Dank für Ihre Beitrag.

Wie Ihnen bereits der User christensen mitgeteilt hat, trägt man die Flurstücksnummer nichts als ganzes ein. In unserem Tutorial erklären wir wie Sie die Daten aus dem Grundbuchauszug korrekt eintragen.

Das Thema Grundbuchblattnummer wurde in diesem Beitrag thematisiert. Schauen Sie gerne vorbei.

Wir hoffen Ihnen weiter geholfen zu haben.

Viele Grüße

Ihr GrundsteuerDigital-Team

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christensen

Flurstücknummern bestehen idR aus einem Zähler und einem Nenner. Will sagen, dass wenn die Bezeichnung 123/45 lautet, dann haben Sie zwar fünf Ziffern - aber die ersten drei Ziffern in diesem Beispiel sind der Zähler und die letzten beiden Ziffern sind der Nenner. Wie steht es bei Ihnen im Grundbuchblatt?