Grundstücks/Bruchteils Gemeinschaft mit 130 Miteigentümern...Wie eingeben?

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Hallo, 

unser Problem ist wie folgt: 
Unser Mandat ist eine Grundstücksgemeinschaft aus Waldinteressenten mit ca. 130 Miteigentümern... Diese nun im Programm händisch eingeben zu müssen, erscheint uns wenig sinnvoll... Das Programm möchte ja mindestens zwei Eigentümer... Wir hätten nun einfach zwei Leute aus dem "Vorstand" mit ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen, von je 2/174, eingetragen, dass Finanzamt möchte jedoch alle Eigentümer haben und hat uns auch angeboten, die Gesellschafterliste aus unserem System als PDF anzuhängen... Eine derartige Funktion bei GStDigital gibt es unseres Wissens nach aber noch nicht....


Wie sollten wir jetzt vorgehen?
Vielen Dank und MfG

Bedienung Fachlichkeit System
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moritz kristian

Ich denke man kann bei einem Grundstück eine PDF hochladen und dann wird gefragt, ob diese PDF für die Übermittlung wichtig ist.

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J I.

Bei uns (in Hessen) finde ich diese Funktion nicht... Lediglich Anmerkungen in Text Form möglich... 
Wo genau können sie das machen? MfG

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moritz kristian

Findet man sowohl, wenn man das Grundstück bearbeitet, als auch in der Mandantenübersicht, wobei in Ihrem Fall in der Grundstücksübersicht mehr Sinn machen würde.

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christensen

Ist das nicht nur für den Dokumententransfer Mandantenportal und DATEV/DMS vorgesehen?

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J I.

Okay, aber werden dort abgelegte Dateien auch wirklich mit der Erklärung mitversandt? Wir hatten es uns auch so wie christensen gedacht...

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moritz kristian

Ich hab es noch nicht Versucht, dachte nur der Hinweis könnte helfen.

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J I.

Trotzdem vielen Dank!!

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andrea doeker

Es wäre hilfreich gewesen, wenn durch "Thomas "die Vermutungen der Teilnehmer näher erläutert worden wären. Jetzt frage ich mich immer noch, ist die Dokumentenablage für  Transfer DMS/Mandantenportal gedacht oder zum Mitsenden bei der Elster-Übertragung. Dies sind zwei verschiedene Ebenen, die ich nicht vermischen möchte.

Die zweite Lösung wäre m. E.  schlecht. Die Berater müssen entscheiden/filtern, welche Dokumente sinnvollerweise an die Finanzverwaltung gehen sollen. Der Mandant stellt auch Unterlagen zur Verfügung, die nicht brauchbar sind. 

Die Frage ist m. E. nicht beantwortet worden.