Schwerer Fehler bei Erbbau - Ehegatte wird als Erbbauberechtigter, Erbbauverpflichteter und juristische Person in einem aufgeführt.
In einer offenbar von absolutem Unwissen motivierten Sorglosigkeit werden im Falle eines vorliegenden Erbbaurechts alle Parameter und Begriffe in der Software so grundlegend falsch benutzt, dass es beinahe komödiantischen Mehrwert hat. Mein Fall: Baden-Württemberg, "Ist auf dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt?" wird mit "Ja" angegeben. Eigentumsverhältnisse ist "Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person". Daraufhin funktionieren scheinbar die Aktivierungen der Reiter schonmal nicht. Bei anderen Eigentumsverhältnissen ist dann jeweils im eigenen Reiter der Eigentümer und der Erbbauberechtigte anzugeben. Hier aber nicht. Der Eigentümer (auch genannt bzw. ist gleich Erbbauverpflichteter) kann nicht eingetragen werden. Danach im Reiter "Erbbaurecht" wird der Benutzer hingegen aufgefordert der Erbbauverpflichteten (also den Eigentümer) oder den wirtschaftlichen Eigentümer (also den Erbbauberechtigten) einzutragen. Das Ergebnis im Freizeichnungsdokument und mutmaßlich in der elektronischen Erklärung ans Finanzamt ist dann natürlich hanebüchen... Der Ehegatte wird als einziger Eigentümer (Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person) aufgeführt und unter "Im Falle der Zeile 8: Name und Anschrift des Erbbauverpflichteten" nochmal als Eigentümer (ohne seine Gattin). Der Ehegatte ist also gleichzeitig eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der Eigentümer (=Erbbauverpflichteter) und der Erbbauberechtigte. Danke.
Klasse, vielen Dank!! Ist es möglicherweise von der (mMn) unlogischen Anlage her so, weil Elster das gegenüber den Entwicklern vorgegeben hat? Nun wo ich das mittlerweile in der Debatte über das Feld "Mitwirkung" gelesen habe? @GrundsteuerDigital?
Lieber User,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Sie liegen richtig, wir bilden in unserem Programm den ELSTER - Datensatz ab.
Für das in Ihrem ursprünglichen Beitrag beschriebene Problem hat Ihnen netterweise ja schon @christensen eine Lösung präsentiert.
Bei Rückfragen oder weiteren Anfragen stehen wir Ihnen aber gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team