Schwerer Fehler bei Erbbau - Ehegatte wird als Erbbauberechtigter, Erbbauverpflichteter und juristische Person in einem aufgeführt.
In einer offenbar von absolutem Unwissen motivierten Sorglosigkeit werden im Falle eines vorliegenden Erbbaurechts alle Parameter und Begriffe in der Software so grundlegend falsch benutzt, dass es beinahe komödiantischen Mehrwert hat. Mein Fall: Baden-Württemberg, "Ist auf dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt?" wird mit "Ja" angegeben. Eigentumsverhältnisse ist "Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person". Daraufhin funktionieren scheinbar die Aktivierungen der Reiter schonmal nicht. Bei anderen Eigentumsverhältnissen ist dann jeweils im eigenen Reiter der Eigentümer und der Erbbauberechtigte anzugeben. Hier aber nicht. Der Eigentümer (auch genannt bzw. ist gleich Erbbauverpflichteter) kann nicht eingetragen werden. Danach im Reiter "Erbbaurecht" wird der Benutzer hingegen aufgefordert der Erbbauverpflichteten (also den Eigentümer) oder den wirtschaftlichen Eigentümer (also den Erbbauberechtigten) einzutragen. Das Ergebnis im Freizeichnungsdokument und mutmaßlich in der elektronischen Erklärung ans Finanzamt ist dann natürlich hanebüchen... Der Ehegatte wird als einziger Eigentümer (Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person) aufgeführt und unter "Im Falle der Zeile 8: Name und Anschrift des Erbbauverpflichteten" nochmal als Eigentümer (ohne seine Gattin). Der Ehegatte ist also gleichzeitig eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der Eigentümer (=Erbbauverpflichteter) und der Erbbauberechtigte. Danke.
Ich habe den Fall irgendwie noch nicht nachvollziehen können. Ist der Erbbauberechtigte eine juristische Person (GmbH, verein etc ) oder ist es eine natürliche Person (Ehegatte)? An wen wird die Erbpacht gezahlt (Erbbauverpflichteter) ? Fremde Person oder Ehefrau?