Gebäude auf fremden Grund und Boden

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Hallo zusammen,

unser Mandant ist Eigentümer eines Gebäudes, das auf fremden Grund und Boden in HESSEN gebaut wurde. Sobald ich in der Erklärung als Bundesland "Hessen" auswähle, ist das Kästchen "Ihr Gebäude wurde auf fremden Grund und Boden errichtet" ausgegraut und nicht mehr verfügbar. Wenn wir als Bundesland z.B. Bayern angeben, ist das Kästchen verfügbar.

Wie ist hier vorzugehen?

Vielen Dank.

System
Avatar
GrundsteuerDigital
  • Beantwortet

Danke Herr Christensen für Ihre Antwort 👌

Hallo Herr Trebing,

wir empfehlen in diesem Fall Rücksprache mit dem Finanzamt zu führen.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

Avatar
peter trebing

Guten Tag, ich darf das Thema nochmals anfragen: ich habe 2 nat. Personen, denen zu 50% ein GrSt. gehört. Auf dem Grst. steht eine Betriebsgebäude, Eigentümer ist eine oHG. Die 2 Personen sind auch Gesellschafter der oHG; also Betriebsaufspaltung. Das GrSt. und die Gebäude haben getrennte Aktenzeichen. Bei welcher Einheit/Aktenzeichen erfasse ich das Gebäude oder umgekehrt das Grundstück? Vielen Dank. 

Avatar
christensen

In Hessen ist ausschließlich der Eigentümer Grund und Boden (bei Bauten auf fremden Grundstücken) zur Abgabe der Erklärung verpflichtet!