Gebäude auf fremden Grund und Boden
Hallo zusammen,
unser Mandant ist Eigentümer eines Gebäudes, das auf fremden Grund und Boden in HESSEN gebaut wurde. Sobald ich in der Erklärung als Bundesland "Hessen" auswähle, ist das Kästchen "Ihr Gebäude wurde auf fremden Grund und Boden errichtet" ausgegraut und nicht mehr verfügbar. Wenn wir als Bundesland z.B. Bayern angeben, ist das Kästchen verfügbar.
Wie ist hier vorzugehen?
Vielen Dank.
In Hessen ist ausschließlich der Eigentümer Grund und Boden (bei Bauten auf fremden Grundstücken) zur Abgabe der Erklärung verpflichtet!