Steuervergünstigung Denkmalschutz - Betrag nicht nachvollziehbar
Die in der Steuerberechnung ausgeworfene Vergünstigung des Messbetrages ist für uns schlicht nicht nachvollziehbar. Sämtliche Versuche, retrograd der Programmberechnung auf die Schliche zu kommen, sind gescheitert.
Der Rechengang ist in der Steuerberechnung nicht angedruckt.
Bei der ersten Version, in der Ihr Programm noch mit 25% statt 10% gerechnet hat, hatte uns ja schon der Chatbeitrag eines Kollegen weitergeholfen.
M.E. ist der Betrag in der Steuerberechnung aber immer noch zu hoch (jedenfalls, wenn ich nach dem jüngst veröffentlichten Ländererlass rechne).
Frage:
Warum werden nur "Ergebnisse" in die Steuerberechnung eingestellt? Warum wird der Rechengang nicht angedruckt?
Die Zeit, diese - mit Probieren - nachzuvollziehen, würde ich gern sparen. Dem Mandanten fakturieren kann ich sie nämlich nicht.
Liebes FINO-Team,
Ihre Hilfe beim Kollegen Ernstberger hat mir auch - jedenfalls zum Teil - geholfen:
Die Ermäßigung auf das begünstigte Gebäude wird jetzt mE richtig berechnet.
ABER:
Es fehlt jetzt leider der Begünstigungsbetrag auf den anteiligen Grund+Boden!
Mögen Sie netterweise noch mal weiterforschen?!
Danke+Gruß!