Fehler bei Baupreisindex im Sachwertverfahren
Bei dem Baupreisindex im Sachwertverfahren wird bei gemischt genutzten Wohnhäusern 148,60 anstatt 141,0 angegeben
Bei dem Baupreisindex im Sachwertverfahren wird bei gemischt genutzten Wohnhäusern 148,60 anstatt 141,0 angegeben
Sehr geehrte Frau Weidler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
141,00 ist der Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, also Erbschaftssteuerrecht. Quelle:
Wir berechnen aber die Normalherstellungskosten für die Grundsteuer, also 148,60. Quelle:
Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen, bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team