Fehler bei Baupreisindex im Sachwertverfahren

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Bei dem Baupreisindex im Sachwertverfahren wird bei gemischt genutzten Wohnhäusern 148,60 anstatt 141,0 angegeben

Fachlichkeit
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Quote from Daniel GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Weidler, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

141,00 ist der Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, also Erbschaftssteuerrecht. Quelle:

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022 - Bundesfinanzministerium - Service


Wir berechnen aber die Normalherstellungskosten für die Grundsteuer, also 148,60.  Quelle:

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 - Bundesfinanzministerium - Service

Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen, bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team