Fehler bei Baupreisindex im Sachwertverfahren
Bei dem Baupreisindex im Sachwertverfahren wird bei gemischt genutzten Wohnhäusern 148,60 anstatt 141,0 angegeben
Bei dem Baupreisindex im Sachwertverfahren wird bei gemischt genutzten Wohnhäusern 148,60 anstatt 141,0 angegeben
Sehr geehrte Frau Weidler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
141,00 ist der Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, also Erbschaftssteuerrecht. Quelle:
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022 - Bundesfinanzministerium - Service
Wir berechnen aber die Normalherstellungskosten für die Grundsteuer, also 148,60. Quelle:
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 - Bundesfinanzministerium - Service
Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen, bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team