Wohngebäude mit Anbau (Sachsen)
Ich habe ein Wohnhaus BJ 1956 mit einem Anbau, der 1956 als Schuppen und Stall mit errichtet wurde. 2006 wurde der Anbau in 2 Kinderzimmer umgbaut und saniert. Hier würde ich ja zumindest für den Teil von einer Kernsanierung ausgehen. Aber: wie geht sowas zu erfassen? Beim Wohnhaus wurde über die Jahre wie so üblich bei EFH in Raten saniert, womit Kernsanierung ja quasi entfällt.
Hallo Herr Wuttke,
wir empfehlen in solchen Spezialfällen Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -