Wohngebäude mit Anbau (Sachsen)
Ich habe ein Wohnhaus BJ 1956 mit einem Anbau, der 1956 als Schuppen und Stall mit errichtet wurde. 2006 wurde der Anbau in 2 Kinderzimmer umgbaut und saniert. Hier würde ich ja zumindest für den Teil von einer Kernsanierung ausgehen. Aber: wie geht sowas zu erfassen? Beim Wohnhaus wurde über die Jahre wie so üblich bei EFH in Raten saniert, womit Kernsanierung ja quasi entfällt.
Ich würde dies so lösen:
1. Ein Anbau ist keine Kernsanierung.
2. Kinderzimmer z.B. 1/3 Wohnflächenerweiterung.
3. Die gewogene Mitte zwischen 1956 und 2006 ist das Jahr 1981.
4. Da nur 1/3 neu ist und 2/3 alt, würde ich nun 1981 noch um 8 Jahre (25/3) kürzen, also Baujahr 1974 angeben in Erklärung.
Das ist ein guter und korrekter Kompromiss (und erspart ein bißchen Grundsteuer)