Wohngebäude mit Anbau (Sachsen)

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Ich habe ein Wohnhaus BJ 1956 mit einem Anbau, der 1956 als Schuppen und Stall mit errichtet wurde. 2006 wurde der Anbau in 2 Kinderzimmer umgbaut und saniert. Hier würde ich ja zumindest für den Teil von einer Kernsanierung ausgehen. Aber: wie geht sowas zu erfassen? Beim Wohnhaus wurde über die Jahre wie so üblich bei EFH in Raten saniert, womit Kernsanierung ja quasi entfällt. 

Bedienung
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GrundsteuerDigital
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Hallo Herr Wuttke,


wir empfehlen in solchen Spezialfällen Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.

Schöne Grüße

- Ihr GrundsteuerDigital Team -

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AnettM - GSD

Ich habe auch ähnliche Fälle. Finanzamt ist generell nicht erreichbar.

Ich finde, GSD muss zu diesen Fragen Antworten gehabt haben, als die die Software dauz entworfen haben. Das sind keine Spezialfälle, sondern kommen sehr häfig vor.

An Frau Wuttke: haben Sie hierzu was gehört?

Sonst würde ich überlegen, ob man nicht so vorgeht: Anbau teilt Schicksal vom Gebäude. Insgesamt keine Kernsanierung, da nur ein Teil.

Mfg

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Michèle Enders

Hallo Zusammen

nach wie vor fehlt die Berechnung der gewogene Restnutzungsdauer durch das Programm.


Nach A253.2 Abs. 3 AEBewGrSt ist bei selbstständige Gebäudeteile mit unterschiedlichen Restnutzungsdauern die gewogene Restnutzungsdauer zu berechnen. Hierzu ist das Verhältnis der jeweiligen Gebäuderoherträge zu bilden. Es gibt keine Möglichkeit 2 "Gebäude" zu erfassen und sich diese dann berechnen zu lassen.

Ein EFH mit Anbau ist keine Seltenheit ! Seit über 2 Monaten warte ich auf dieses "Update".

Mit freundlichen Grüßen
Michele Enders
Kanzlei Goll & Hauke

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stubbig konrad

Ich würde dies so lösen:

1. Ein Anbau ist keine Kernsanierung.

2. Kinderzimmer z.B. 1/3 Wohnflächenerweiterung.

3. Die gewogene Mitte zwischen 1956 und 2006 ist das Jahr 1981.

4. Da nur 1/3 neu ist und 2/3 alt, würde ich nun 1981 noch um 8 Jahre (25/3) kürzen, also Baujahr 1974 angeben in Erklärung. 

Das ist ein guter und korrekter Kompromiss (und erspart ein bißchen Grundsteuer)