Wohnfläche Treppen
Hessenmodel.
Wie berechnet man im Einfamilienhaus die Treppen bezüglich Wohnfläche. Finde unterschiedliche Angaben, z.B. mehr als 3 Stufen nicht zur WF rechnen.
Hessenmodel.
Wie berechnet man im Einfamilienhaus die Treppen bezüglich Wohnfläche. Finde unterschiedliche Angaben, z.B. mehr als 3 Stufen nicht zur WF rechnen.
Laut https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/ :
"Treppen:
Aber ich hätte auch noch gerne die gesetzliche Grundlagen dazu.
Im Anwendungserlass steht nichts dazu.
Laut Vortrag Hendricks Steuerberaterkammer Sachsen:
"Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von: Treppen mit über drei Stufen sowie deren
Treppenabsätze"
Nach dem LINK oben aus dem ersten Antwort gibt es die Unterscheidung zwischen der Fläche der Treppe selbst und der Fläche darunter,
- die Fläche der Treppe selbst zählt sie ab 3 Absätzen nicht zur WoFl,
- die Einberechnung der Fläche unter der Treppe wird bis 1 meter Höhe verneint, zwischen 1 m und 2 meter zur 50% eingerechnet, ab 2 meter Höhe 100%.
Sorry, dass es um Hessenmodell geht, habe ich erst jetzt gesehen. Ich weiß nicht, ob da in dieser Hinsicht Besonderheiten gelten. Meine Ausführungen gelten für Bundesmodell.
Das ergibt sich doch aus der Wohnflächenverordnung 01.01.2004.
Ich gehe mal davon aus, dass Herr Hendricks sich hier auf gemauerte/geschlossene Treppen bezieht. Ist die Treppe offen (darunter begehbar), dann gilt die Aussage nicht. Siehe Wohnflächenverordnung.
Laut https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/ :
"Treppen:
Aber ich hätte auch noch gerne die gesetzliche Grundlagen dazu.
Im Anwendungserlass steht nichts dazu.
Laut Vortrag Hendricks Steuerberaterkammer Sachsen:
"Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von: Treppen mit über drei Stufen sowie deren
Treppenabsätze"
Nach dem LINK oben aus dem ersten Antwort gibt es die Unterscheidung zwischen der Fläche der Treppe selbst und der Fläche darunter,
- die Fläche der Treppe selbst zählt sie ab 3 Absätzen nicht zur WoFl,
- die Einberechnung der Fläche unter der Treppe wird bis 1 meter Höhe verneint, zwischen 1 m und 2 meter zur 50% eingerechnet, ab 2 meter Höhe 100%.
Sorry, dass es um Hessenmodell geht, habe ich erst jetzt gesehen. Ich weiß nicht, ob da in dieser Hinsicht Besonderheiten gelten. Meine Ausführungen gelten für Bundesmodell.
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Mein Anruf beim FA ergab die "einfach" Antwort: Treppen zählen nicht.
Ich habe es so übernommen.
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Mein Anruf beim FA ergab die "einfach" Antwort: Treppen zählen nicht.
Ich habe es so übernommen.
Kann man es bitte schriftlich haben? :-)
Das ergibt sich doch aus der Wohnflächenverordnung 01.01.2004.
Ich gehe mal davon aus, dass Herr Hendricks sich hier auf gemauerte/geschlossene Treppen bezieht. Ist die Treppe offen (darunter begehbar), dann gilt die Aussage nicht. Siehe Wohnflächenverordnung.
Hendricks hat wortwörtlich die WoFlVo zitiert: § 3 (3)
"Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht (...)
2. die Grundflächen von Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze"
Was genau meinen Sie mit "DAS ergibt sich"?
Offene Treppe:
- Fläche darunter Höhenabhängig einzuberechnen
- Fläche der Treppe nur wenn nicht höher 3 Stufen?
Geschlossene Treppe:
- Fläche der Treppe nur bis 3 Stufen?
Da das FA nicht differenziert geantwortet hat, hilft m.E. nicht weiter, wobei natürlich sich nicht aus allem eine Wissenschaft machen soll. Aber ich mag Klarheiten. :-/
Aber die Wohnflächenangaben sind doch oft nicht genau. Sollen alle Häuser und Wohnungen in Deutschland von Architekten/ Bauingenieuren nachvermessen werden. Dann sind wir bis 31.10. nie fertig.
Ja, natürlich. Ich habe aber mehrere Grenzfälle (wo die Kosten schon auch ab paar Meter Unterschied abhängig wären), Hendricks hat nachgerechnet, dass es in solchen Grenzfällen paar qm schon ganz schön Unterschied machen können umgelegt auf die Jahre.
Deswegen bleibe ich dran.
https://www.grundriss-butler.de/wohnflaechenberechnung-treppe
Mein Rat: Keine wissenschaftliche Arbeit daraus machen, einfach sachgerecht schätzen und abrunden.