Restnutzungsdauer im Ertrags- und Sachwertverfahren falsch berechnet für Feststellungen ab 2023
Für Art & Wertfortschreibungen wird die Restnutzungsdauer im Sach- und Ertragswertverfahren uE immer noch falsch berechnet.
Bspw. bei Gebäuden mit Baujahr 2022 und Nutzungsdauer 80 Jahre müssten es auch weiterhin 80 Jahre sein und nicht 78.
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Zufriedenheit von grst-digital-user vor 2 Jahren
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vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an die Entwicklung weitergeleitet und der Fehler sollte in Kürze behoben sein.
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Ihr GrundsteuerDigital Team