Berechnung Grundsteuerwert - Abrundung bei unbebauten Grundstücken
M.E. ist auch bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert auf volle hundert Euro abzurunden (§ 230 BewG). In § 230 BewG heißt es "Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet."
In § 247 heißt es "Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ermittelt sich regelmäßig durch..."
Der Wert BRW x Fläche ist demnach der Grundsteuerwert, der nach § 230 BewG noch abzurunden ist.
In der Berechnung unbebauter Grundstücke wird dies jedoch aktuell nicht gemacht.
Bitte prüfen Sie die Berechnung im Programm
Weshalb kann das Programm bei der Steuerberechnung Hessen mehrere Flächen nicht richtig aufsummieren und abrunden?
In angefügtem Fall von Wohnungseigentum mit Miteigentumsanteilen an 5 Flurstücken ergibt die Summe der 5 Teilflächen auf 2 Nachkommastellen gerundet 117,89. Bei der Grundstückserfassung wird 118 qm berechnet. Richtig wäre eine Abrundung auf 117 qm nach § 5 HGrStG. In der Steuerberechnung wird mit 113 qm gerechnet. Wieso? Selbst wenn man alle 5 Teilflächen auf ganze qm abrunden würde, ergäben sich 115 qm.