Berechnung Grundsteuerwert - Abrundung bei unbebauten Grundstücken

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M.E. ist auch bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert auf volle hundert Euro abzurunden (§ 230 BewG). In § 230 BewG heißt es "Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet."

In § 247 heißt es "Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ermittelt sich regelmäßig durch..."

Der Wert BRW x Fläche ist demnach der Grundsteuerwert, der nach § 230 BewG noch abzurunden ist. 

In der Berechnung unbebauter Grundstücke wird dies jedoch aktuell nicht gemacht. 

Bitte prüfen Sie die Berechnung im Programm

Duplikate 5
Programm kann Flächen nicht richtig aufsummieren (Hessen)

Weshalb kann das Programm bei der Steuerberechnung Hessen mehrere Flächen nicht richtig aufsummieren und abrunden?

In angefügtem Fall von Wohnungseigentum mit Miteigentumsanteilen an 5 Flurstücken ergibt die Summe der 5 Teilflächen auf 2 Nachkommastellen gerundet 117,89. Bei der Grundstückserfassung wird 118 qm berechnet. Richtig wäre eine Abrundung auf 117 qm nach § 5 HGrStG. In der Steuerberechnung wird mit 113 qm gerechnet. Wieso? Selbst wenn man alle 5 Teilflächen auf ganze qm abrunden würde, ergäben sich 115 qm.

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Rundung bei Fläche Grundstück in Berechnung falsch und wieder falsch (Hessen)

Nach § 5 Abs. 6 HGrStG sind die Quadratmeter der Fläche für die Berechnung des Flächenbetrags in Hessen abzurunden. In meinem Fall sind es 200,5 qm (ein Flurstück mit 125qm und 1/2 Anteil an einem Flurstück mit 151 qm), also ist mit 200 qm zu rechnen. Bei den Daten zum erfassten Grundstück zeigt das Programm an, dass die Summe der Fläche 201 qm wäre. Richtig erfasst als Fläche sind 200 qm. In der Berechnungsliste gestern wurde mit 200,5 qm gerechnet, also falsch. Heute wird in der Berechnungsliste für das selbe Grundstück mit 201 qm gerechnet, also wieder falsch. Wieso können Sie nicht abrunden?

Image 54

Rundungsfehler Fläche des Grundstücks (Niedersachsen)

Image 150


Rechnerisch ergibt sich für die erste Zeile: 77,24 qm und die zweite Zeile 6,37 qm. Nach § 3 (5) GrStG-Ni sind die ermittelten Flächen von Grund und Boden (und Gebäuden) auf volle Quadratmeter nach unten zu runden. An dieser Stelle wäre es wünschenswert die im Hintergrund laufende Summierungsformel anzupassen, damit der Hinweis verschwindet.

 

Rundung bei Eigentumswohnungen (Baden-Württemberg)

Sachverhalt: 

Grundstück mit 1740 m², ein Anteil von 25/1.000 entfällt auf die Eigentumswohnung unseres Mandanten, rechnerisch also 43,5 m².

Gibt man 43m² ein erscheint eine Fehlermeldung, dass sich rechnerisch ein Anteil von 44m² ergibt. 

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Aufrundung in Baden-Württemberg oder handelt es sich um einen Programmfehler? 

Grundsätzlich würde man doch (zugunsten des Mandanten) immer abrunden?


Vielen Dank!

Rundung Miteigentumsanteil (Bayern)

Bei Miteigentum rundet die Software mehrmals:

  • die Miteigentumsanteile werden nach unten abgerundet
  • Die Summe der m² aller Miteigentumsanteile wird abgerundet

Aus dem Gesetz ergibt sich Folgendes:

  • Die für dieses Gesetz maßgeblichen Flächen von Grund und Boden sowie die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude sind jeweils auf volle Quadratmeter nach unten abzurunden.

Die Rundung der Summe der m² aller Miteigentumsanteile  ist für mich nachvollziehbar, die Abrundung der Miteigentumsanteile jedoch nicht.

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martin trautmann

Wir gehen davon aus, dass hier die mathematisch korrekte Rundungsweise programmiert wurde: <,5 abrunden, ab ,5 aufrunden.

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christensen

erscheint das wirklich als Fehlermeldung oder zeigt er die Fläche nur in roter Schrift ?

Unabhängig wer was programmiert hat, gebe ich immer den nach unter gerundeten Wert als Gesamtfläche an. Das gleiche mache ich auch bei den Wohnflächen.

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dorothea kuhn

Es erscheint nur eine "Hinweismeldung" in roter Schrift, kein Fehler bei der Elster-Überprüfung. Grundsätzlich waren wir auch der Meinung man könne zugunsten des Mandanten abrunden und waren dann durch die Meldung verunsichert. 

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michael huber

Hallo Frau Dorothea Kuhn,


ich habe auch den Fall einer Eigentumswohnung und bekomme ständig Fehler in der Anlage.

Es geht um das Ländermodell BaWü.

Darf ich Fragen was Sie bei EIGENTUIMSVERHÄLTNISSE angeben haben ?

Haben Sie unter FLÄCHENANGABEN zum GRUNDSTÜCK 1740 wm und dann unter Gemarkung die 25/1000 angegeben ?

Vielen Dank für Ihre Mühe :-)

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dorothea kuhn
Quote from michael huber

Hallo Frau Dorothea Kuhn,


ich habe auch den Fall einer Eigentumswohnung und bekomme ständig Fehler in der Anlage.

Es geht um das Ländermodell BaWü.

Darf ich Fragen was Sie bei EIGENTUIMSVERHÄLTNISSE angeben haben ?

Haben Sie unter FLÄCHENANGABEN zum GRUNDSTÜCK 1740 wm und dann unter Gemarkung die 25/1000 angegeben ?

Vielen Dank für Ihre Mühe :-)

Hallo Herr Michael Huber, 

wir haben bei der Gemarkung die gesamte Fläche 1740 m² angegeben. Und dann in der Zeile darunter den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil mit 25/1000. 


Bei den Flächenangaben zum Grundstück wird dann der (selbst errechnete) Anteil am Grundstück von 43 m² eingetragen. 

Hoffe das hilft Ihnen weiter!


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christensen

Wie muss ich mir denn eine Abrundung von Miteigentumsanteilen vorstellen? Beispiel 73/1000 - was kann man da denn runden?

Oder haben Sie beispielsweise 46,5/100 erfasst? Dann sollten Sie dieses korrigieren auf 465/1000

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michael aures

Wenn sich lt. Notarvertrag 46,5/1000 ergeben und das Programm die Eingabe von 46,5 zulässt, sollte es nicht von selbst abrunden, wo es nicht vorgesehen ist.

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christensen

Naja, das sind zumindest vermeidbare Fehler, die man bei der Erfassung leicht beheben kann ohne dass es an der Eigentumssituation irgend etwas ändert,