Bei Teileigentum (nicht Wohnzwecken dienend) wird Sachwertverfahren nicht angewandt

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Die Überschrift sagt alles

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Quote from ludger rankers

Teileigentum bei Nichtwohngrundstück. Dies führt zum Sachwertverfahren. Es wird jedoch keine Berechnung für die Immobilie durchgeführt, lediglich der Bodenwert wird berechnet.

Hab's gerade mit einem Objekt im Saarland getestet und da ist es tatsächlich so, dass der Berechnungsteil für das Gebäude nicht enthalten ist. In dem ELSTER-/Freizeichnungs-Dokument ist das Nichtwohngrundstück angegeben.

Ich bitte um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Ich gebe das an GrundsteuerDigital zur Prüfung.

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ludger rankers

Hallo, Herr Deinzer,

haben Sie besten Dank für Ihre Mühe!

Viele Grüße aus dem Saarland,

Ludger Rankers

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christensen

Zumindest ist seit heute der Anlage 43 Fehler behoben

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Quote from ludger rankers

Hallo, Herr Deinzer,

haben Sie besten Dank für Ihre Mühe!

Viele Grüße aus dem Saarland,

Ludger Rankers

Guten Morgen,

ich habe heute das o.g. Teileigentum-Objekt im Saarland getestet und bekomme jetzt in der Berechnung Werte für die Immobilie und für den Bodenwert

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ludger rankers

Hallo, Her Deinzer,

bei mir funktioniert die Berechnung nun auch. Haben Sie besten Dank für Ihren Einsatz!