Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"

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Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):

"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."

Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?

Danke, VG Nicole F.

Fachlichkeit System
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Aiko GrundsteuerDigital
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tamina

Hallo zusammen,

bei uns erscheint der oben genannte Hinweis neben Ehegatten auch bei e.V.

Wir würden auch gerne wissen, was man umstellen muss.

Vielen Dank.

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nicole falkowski

Kurzer Nachtrag: Ich hatte dasselbe nun auch bei einem alleinigen Eigentümer .- 

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diercks

Das Problem tritt auch bei uns in diversen Erklärungen auf

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jakob schwarz

Das gleiche ist bei mir bei einem bebauten gewerblichen Gebäude aufgetaucht. Bisher gab es bei gleichen Feststellungserklärungen kein Problem.

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jakob schwarz

Wann ist mit der Lösung des Problems zu rechnen?

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nicole falkowski

Wir ignorieren diesen "Fehler" zur Zeit einfach, aber es wäre schön, wenn dieser bald behoben werden würde, weil es doch sehr irritiert!

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andrea thiele
Quote from nicole falkowski

Wir ignorieren diesen "Fehler" zur Zeit einfach, aber es wäre schön, wenn dieser bald behoben werden würde, weil es doch sehr irritiert!

Hallo Frau Falkowski, ich habe in einem anderen Beitrag hier gelesen wie man den Hinweis "weg bekommt". 
Und zwar direkt unter den Einstellungen in der Software unter "Empfangsvollmachten". 

Viele Grüße

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nicole falkowski
Quote from andrea thiele

Hallo Frau Falkowski, ich habe in einem anderen Beitrag hier gelesen wie man den Hinweis "weg bekommt". 
Und zwar direkt unter den Einstellungen in der Software unter "Empfangsvollmachten". 

Viele Grüße

Hallo Frau Thiele, vielen Dank für die Info. 

Wir möchten doch aber Empfangsbevollmächtigt bleiben, oder verstehe ich hier etwas falsch? Wir sind für die Mandanten die Empfangsbevollmächtigten, richtig? LG

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andrea thiele

Hallo Frau Falkowski, 
ja, richtig. Aber unter den Kanzleidaten kann man den Passus mit § 183 AO abwählen.