Daten vollständig - Hinweis "Empfangsbevollmächtigte(n) im Sinne von §183"
Was bedeutet der folgende Hinweis? Wann tritt dieser auf (hatten den bei Eheleuten):
"Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §
183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft
erfolgen."
Bei welchen Einträgen muss ich hier etwas umstellen, beachten, etc?
Danke, VG Nicole F.
Hallo zusammen,
bei uns erscheint der oben genannte Hinweis neben Ehegatten auch bei e.V.
Wir würden auch gerne wissen, was man umstellen muss.
Vielen Dank.
Kurzer Nachtrag: Ich hatte dasselbe nun auch bei einem alleinigen Eigentümer .-
Das Problem tritt auch bei uns in diversen Erklärungen auf
Das gleiche ist bei mir bei einem bebauten gewerblichen Gebäude aufgetaucht. Bisher gab es bei gleichen Feststellungserklärungen kein Problem.
Wann ist mit der Lösung des Problems zu rechnen?
Wir ignorieren diesen "Fehler" zur Zeit einfach, aber es wäre schön, wenn dieser bald behoben werden würde, weil es doch sehr irritiert!
Wir ignorieren diesen "Fehler" zur Zeit einfach, aber es wäre schön, wenn dieser bald behoben werden würde, weil es doch sehr irritiert!
Hallo Frau Falkowski, ich habe in einem anderen Beitrag hier gelesen wie man den Hinweis "weg bekommt".
Und zwar direkt unter den Einstellungen in der Software unter "Empfangsvollmachten".
Viele Grüße
Hallo Frau Falkowski, ich habe in einem anderen Beitrag hier gelesen wie man den Hinweis "weg bekommt".
Und zwar direkt unter den Einstellungen in der Software unter "Empfangsvollmachten".
Viele Grüße
Hallo Frau Thiele, vielen Dank für die Info.
Wir möchten doch aber Empfangsbevollmächtigt bleiben, oder verstehe ich hier etwas falsch? Wir sind für die Mandanten die Empfangsbevollmächtigten, richtig? LG
Hallo Frau Falkowski,
ja, richtig. Aber unter den Kanzleidaten kann man den Passus mit § 183 AO abwählen.