Durch den Jahreswechsel 2022/2023 werden die Restnutzungsdauern der Gebäude um ein Jahr verkürzt. Grundlage jetzt 01.01.2023? Wie erfasst man den Hauptfeststellungszeitpunkt?

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Seit heute werden, vermutlich durch den Jahreswechsel 2022/2023, die Restnutzungsdauern aller Gebäude um 1 Jahr verkürzt. Oder der Hauptfeststellungszeitpunkt wurde vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 hochgesetzt. Dies betrifft alle Erklärungen, auch die bereits fertiggestellten Erklärungen. Ich habe keinen Programmpunkt gefunden, in dem der Hauptfeststellungszeitpunkt abgefragt wird. Ich vermute, dass dies beim Programmieren vergessen wurde und bitte um schnellstmögliche Rückmeldung. So lassen sich keine korrekten Berechnungen mehr vornehmen und fertige Fälle werden wieder einmal ohne Vorwarnung verändert.  

Fachlichkeit System
Duplikate 5
Grundsteuerwerte haben sich durch den Jahreswechsel verringert
Neue Hauptfeststellung auf den 1.1.2023

Bei einem Mandanten habe ich eine Hauptfeststellung auf den 1.1.22 erstellt, da es sich zu diesem Zeitpunkt um ein in Bau befindliches Mehrfamilienhaus handelte. Im Laufe des Jahres 2022 wurde das Haus fertiggestellt und mittels Teilungserklärung wurde das Grundstück/Haus in mehrere Einheiten aufgeteilt. Dementsprechend muss nun eine neue Erklärung für jede neu entstandene Einheit auf den 1.1.23 erstellt werden. Hierfür gibt es aber im Programm noch keinen Menüpunkt, wo ich das Datum 1.1.23 als neuen Feststellungszeitpunkt angeben kann. Es wird derzeit automatisch der 1.1.22 gezogen. 

Bitte ein entsprechendes Update programmieren und zur Verfügung stellen, damit ich auch die neuen Erklärungen auf den 1.1.23 abgeben kann. Vielen Dank!

Steuerberechnung - Restnutzungsdauer falsch in Berechnung ab 2023

Die Steuerberechnung weist ab 2023 eine falsche Restnutzungsdauer aus, da die Berechnung nicht auf den 01.01.2022 sondern anscheinend auf das aktuelle Datum (z.B. heute 03.01.2023) abstellt. Daher ergibt der Steuermessbetrag heute für meine vorbereiteten Objekte einen anderen Wert, als noch im Dezember 2022. Wir bitten um dringende Überprüfung und Berichtigung, da wir unseren Mandanten den "geschätzten" Steuermessbetrag mitteilen.

Steuerberechnung falsche Berechnung Restnutzungsdauer

Im Bundesmodell wird die Restnutzungsdauer bezogen auf das aktuelle Jahr (2023) berechnet. Das ist falsch. Die Wertfeststellung erfolgt auf den 1.1.2022.

Bitte schnelle Korrektur, da wir die Steuerberechnungen ablegen und nachher mit dem Bescheid abgleichen!

Frage/Fehler Restnutzungsdauer Ertragswertverfahren Wohnungseigentum 1998

Ich habe ein Wohngrundstück Baujahr Wohnungseigentum 1998. Das Gebäude steht in Rheinland-Pfalz.

Bei Fertigstellung der Erklärung in 2022 hatte das Gebäude eine Restnutzungsdauer von 56 Jahren. Jetzt kamen die Bescheide und ich habe die Steuerberechnung heute in 2023 neu erzeugt. Jetzt bekomme ich in der Berechnung eine Restnutzungsdauer von 55 Jahren angezeigt.

Wie kann das sein ? Bitte prüfen und beheben.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Mit dem letzten Release ist eine Änderung live gegangen, womit das Veranlagungsjahr basierend auf das Erstellungsdatum der Erklärung übermittelt wird. Vielen Dank für Ihre Hinweise.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team



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manuel fritz

Dies müsste etwas mit der Restnutzungsdauer in der Steuerberechnung zu tun haben. In den "alten" PDF-Steuerberechnungen aus dem letzten Jahr ist die korrekte Restnutzungsdauer angegeben.

In der jetzigen Steuerberechnung fehlt somit 1 Jahr.

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torsten junker

Ich habe den Fehler seit heute auch in allen offenen und fertigen Fällen. Offenbar wurde durch den Jahreswechsel 2022/2023 der Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 01.01.2023 "hochgesetzt". Deshalb haben sich alle Restnutzungsdauern um ein Jahr verkürzt. 

Weiß jemand, wie und wo der Feststellungsstichtag erfasst wird?

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Jasmina
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madlen müller

Danke für ihren Post. Ich habe gerade Bescheide geprüft und mich schon gewundert, warum die Steuerberechnung mit dem Alter der Gebäude nicht mehr passt. 
Zur Anmerkung, die Erklärung ging in 2022 an das FA und das FA hat am 30.12.2022 den Bescheid bekannt gegeben. 

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Junker,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchten wir Ihnen ein frohes, neues Jahr wünschen

Es wurde bereits ein Fix bzw. Update seitens unserer Entwickler erstellt - dieses befindet sich aktuell im Test und wird anschließend schnellstmöglich veröffentlicht.

Nach Veröffentlichung ändern wir den Status des Themas auf "fixed".

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns in aller Form.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Philipp Kuhlmann
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torsten junker

Wir haben in unserer Kanzlei das gleiche Problem bei allen angelegten Fällen. Grundsteuer Digital konnte wohl den Jahreswechsel 2022/2023 nicht verarbeiten. Ich habe das heute Vormittag gemeldet und es wird aktuell angeblich schon an einer Lösung programmiert, der Vorgang läuft aber noch. Mit einem Jahreswechsel war ja nicht zu rechnen. Sorry, aber da hilft nur noch Sarkasmus. Eine Software wie aus einem Schüler-Experiment. Ich habe heute die Datev angeschrieben und um eine Warnung vor dem Einsatz von Grundsteuer Digital gebeten. Auch alle angelegten fertigen und übermittelten Fälle werden neu gerechnet, ohne Hinweis oder Warnung oder irgendetwas.

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Liebe Community-Mitglieder,

da uns einige Anfragen hierzu in der Community erreichten, wurden die Themen nun zusammengelegt (diese sind weiterhin als Duplikate sichtbar). Das Update befindet sich aktuell im Code-Review und somit kurz vor der Veröffentlichung. 

Derartige Fehler sind leider nicht voraussehbar. Ihren Unmut können wir natürlich verstehen und möchten uns nochmals bei Ihnen entschuldigen.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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diercks

Hallo,

weshalb war der Fehler nicht vorhersehbar? Hätte man in einer Testumgebung nicht das Datum verändern können? 
Bei der Programmierung des Berechnungskerns sollte zudem klar gewesen sein, dass sich die Restnutzungsdauer nicht auf das aktuelle Jahr sondern auf den Hauptfeststellungszeitpunlt bezieht…?